Todesanzeigen

Todesanzeigen

Bei einem Todesfall sind die Angehörigen mit Entscheidungen und Vorkehrungen konfrontiert, auf die sie oft nicht vorbereitet sind. Die folgenden Hinweise sind als Orientierungshilfen gedacht.

In der Schweiz ist das sogenannte Bestattungswesen kantonal geregelt, so dass in den einzelnen Kantonen und Gemeinden unterschiedliche Vorgehenweisen gelten. Die zuständigen Amtsstellen heissen nicht überall gleich. Es empfiehlt sich also, am Wohnort nachzufragen, welche Amtsstelle bei einem Todesfall aufgesucht werden muss. In kleineren Ortschaften ist es vielleicht die Gemeindeverwaltung, in grösseren Gemeinden ist die Anlaufstelle das Zivilstandsamt, das Bestattungsbüro oder manchmal auch das Friedhofsamt. Auskunft geben in jedem Fall die Zivilstandsämter der Gemeinden oder Bezirke, die in allen Kantonen die Aufsicht über das Bestattungswesen ausüben.

Generell sind die folgenden Richtlinien zu beachten:
Wenn jemand zu Hause gestorben ist, muss der Arzt, die Ärztin benachrichtigt werden, allenfalls der Notfallarzt. Er oder sie stellt die Todesbescheinigung zuhanden des Zivilstandsamtes aus.
Bei einem Todesfall im Spital oder in einem Heim verständigt das Personal den Arzt, die Ärztin und informiert die Angehörigen über das weitere Vorgehen.
Bei einem gewaltsamen Tod durch Unfall oder Suizid muss die Polizei informiert werden.
Die Angehörigen sind verpflichtet, einen Todesfall so schnell wie möglich der zuständigen Amtsstelle (Gemeindeverwaltung, Bestattungsbüro, Zivilstandsamt) ihrer Gemeinde zu melden. Mitzubringen sind:

  • Ärztliche Todesbescheinigung
  • Todesanzeige des Heims oder Spitals (falls der Tod dort eingetreten ist)
  • Familienbüchlein (falls vorhanden) oder Geburtsschein
  • bei ausländischer Staatszugehörigkeit: Niederlassungs- oder Ausländerausweis, Pass.

Beim Zivilstandsamt oder im Bestattungsbüro werden die weiteren Schritte besprochen:

  • Transport des Leichnams zum Friedhof
  • Aufbahrung (eine Aufbahrung zu Hause ist bewilligungspflichtig)
  • Bestattungsart (Erdbestattung oder Kremation)
  • Art und Zeitpunkt der Trauerfeier und der Bestattung
  • Wahl und Bewilligung des Grabs, der Urnenbeisetzung oder eines anderen Rituals (z. B. die Asche in einen Fluss streuen)
  • Art der Publikation des Todes im Amtsanzeiger oder in der Tageszeitung

Religiöse Rituale
Für die Gestaltung der Abdankung oder Trauerfeier sind die Angehörigen selber verantwortlich. Möglicherweise hat die verstorbene Person ihre Wünsche geäussert oder schriftlich hinterlegt. Wenn eine religiöse Abdankung gewünscht wird, empfiehlt es sich, möglichst schnell den Pfarrer oder die Pfarrerin der Kirche oder Glaubensgemeinschaft zu benachrichtigen.

Bestattungsdienste
Für zahlreiche Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Todesfall können Bestattungsinstitute oder Bestattungsdienste beigezogen werden. Sie bieten rund um die Uhr Beratung an, übernehmen die Einkleidung der Toten, organisieren Aufbahrungen und Leichentransporte, besorgen Blumen und helfen beim Aufsetzen von Todesanzeigen. Diese Dienstleistungen sind kostenpflichtig. Es ist empfehlenswert, die gewA?nschten Leistungen und Kosten im Voraus abzumachen.

Auf der Website des Schweizerischen Verbands der Bestattungsdienste sind die Adressen der angeschlossenen Bestatter nach Regionen abrufbar.

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